Füllung nach DIN Norm 13 157
SÖHNGEN-Füllung Norm nach DIN 13 157. Die SÖHNGEN®-Füllung entspricht auch allen Anforderungen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 und GUV.
Sterile Verbandstoffe von SÖHNGEN® sind mit CE-Kennzeichnung, dem Herstellungsdatum und einem Haltbarkeitsdatum von 20 Jahren versehen. So können sterile Verbandstoffe im Normalfall innerhalb des Verwendungszeitraumes verbraucht werden. Aufwendige Überwachungs-und Austauschmaßnahmen entfallen.